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  • 06.02.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer

    EuGH erlaubt Vorsteuerabzug sogar bei Verlust der Rechnung

    | Als Unternehmer müssen Sie dem Finanzamt Ihren Anspruch auf Vorsteuererstattung belegen, indem Sie ihm die Eingangsrechnung vorlegen. Fehlt die Rechnung, wird Ihnen die Vorsteuererstattung bisher versagt. Eine Entscheidung des EuGH könnte dies ändern. |