· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EuGH hält USt-Organschaft in Teilen für unionsrechtswidrig: Das sind die Folgen für Sie
von Steuerberater und Dipl.-Finw. (FH) Andreas Masuch, WTS GmbH, und Rechtsanwalt und Steuerberater Uwe Fetzer, WTS Wirtschaftstreuhand GmbH
| Die Entscheidungen des EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft wurden mit Spannung erwartet. Jetzt sind sie da. Auf den ersten Blick machen die Urteile den Eindruck, dass sie die Regelungen zur Organschaft, wie wir sie bislang kennen, völlig auf den Kopf stellen. Denn nach Auffassung des EuGH ist die Organschaft im deutschen Umsatzsteuerrecht in Teilen unionsrechtswidrig. ASR macht Sie mit den Details der Entscheidungen vertraut und zeigt, dass sich ein kritischer Blick hinter die Fassade der Urteile lohnt. |
Deutsche USt-Organschaft war Gegenstand vor dem EuGH
In den Jahren 2019 und 2020 hat der BFH den EuGH zu grundlegenden Fragen anlässlich der deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft angerufen. Das war beachtlich. Denn in der Folge machte der EuGH explizit die deutsche umsatzsteuerliche Organschaft und deren Rechtsfolgen zum Gegenstand. Mittlerweile hat der EuGH entschieden und es ist klar: Der von vielen erwartete große Paukenschlag ist ausgeblieben.
Das sind die Kernaussagen des EuGH
Mit seinen aktuellen Urteilen stuft der EuGH die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwar in Teilen als unionsrechtswidrig ein, er bestätigt aber auch die Rechtmäßigkeit der Folgewirkungen, die sich aus dem Vorliegen einer Organschaft ergeben. Unklarheiten resultieren hingegen aus den Aussagen des EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen zwischen den Gesellschaften des Organkreises (EuGH, Urteile vom 01.12.2022, Rs. C-141/20 und C-269/20, Abruf-Nr. 232748 und 232749).
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