· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Fehlerhafte Rechnungen können Sie teuer zu stehen kommen - So handeln Sie richtig!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Immer wieder kommt es vor, dass Rechnungen in Autohäusern und Kfz-Betrieben unbewusst auf einen falschen Empfänger ausgestellt werden. Die Praxis verfährt dann recht pragmatisch: Der „falsche Kunde“ wird gebeten, die auf ihn lautende Rechnung zu vernichten oder zurückzuschicken; häufig wird auch ein Storno versandt. Sodann wird die Rechnung auf den „richtigen Kunden“ ausgestellt. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber sieht in der falschen Abrechnung eine Gefährdung des Steueraufkommens und verlangt zu dessen Beseitigung ein streng formales Vorgehen. |
Die Praxisfälle
Beim Kfz-Verkauf sind Fallgestaltungen wie diese nicht selten anzutreffen:
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K ist als Einzelunternehmer seit Jahren Unternehmenskunde von Autohaus A. Seit neuestem ist K auch - was im Autohaus nicht bekannt ist - als Gesellschafter an der Y-GmbH beteiligt. K kauft wie schon so oft ein Fahrzeug bei A und erhält wie immer eine auf ihn als Einzelunternehmer lautende Rechnung. Daraufhin wendet sich K an A und teilt mit, dass er das Fahrzeug für die Y-GmbH gekauft hat und um eine auf die Gesellschaft lautende Rechnung bittet. |
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