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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Gutschrift, Differenzbesteuerung etc. - Das BMF erklärt die neuen Rechnungslegungsvorschriften

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zentrum für europäisches Umsatzsteuerrecht, Münster

    | Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz sind die Rechnungslegungsvorschriften für Umsätze nach dem 29. Juni 2013 an europäische Vorgaben angepasst worden. Mit einem Schreiben vom 25. Oktober 2013 erläutert das BMF die geänderte Rechtslage und hat dabei auch für die Praxis wichtige Vereinfachungen getroffen. Erfahren Sie, was auf den für den Kfz-Handel wichtigen Feldern „Gutschrift“, „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“, „innergemeinschaftlicher Handel“ und „Differenzbesteuerung“ künftig gilt.¼ |

    Die gute Nachricht vorweg

    Das BMF-Schreiben ist erst vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und damit sehr spät veröffentlicht worden. Deshalb beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn in Rechnungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2013 ausgestellt werden, die geänderten Rechnungslegungsvorschriften noch nicht umgesetzt werden (BMF, Schreiben vom 25.10.2013, Az. IV D 2 - S 7280/12/10002 unter IV. Anwendungsregelung; Abruf-Nr. 133339).

    Die wesentlichen Änderungen und Vereinfachungen

    Für den Kfz-Handel sind in dem 14-seitigen Schreiben insbesondere die Änderungen und Vereinfachungen auf folgenden vier Feldern wichtig: