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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer / Innergemeinschaftlicher Handel

    EU-Neufahrzeuge niemals differenzbesteuert weiterverkaufen!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund/Dresden

    | Vermehrt kaufen deutsche Kfz-Händler Neufahrzeuge von Privatpersonen im EU-Ausland an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Händler häufig die kundengünstige Differenzbesteuerung an. Die geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. Ein gravierender Fehler - und vor allem ein teurer, wie ein aktueller Fall aus der Betriebsprüfungspraxis zeigt. |

    Fall aus der Betriebsprüfung

    Folgender - vereinfacht dargestellter - Fall wurde von der deutschen Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt.

     

    • Praxisfall

    Im Prüfungszeitraum 2012 kaufte ein deutsches Autohaus (A) in Polen von Privatpersonen Neufahrzeuge im Wert von zirka 400.000 Euro.

    • Da die Fahrzeuge sämtlich an deutsche Privatkunden weiterverkauft wurden, wollte A nur die eigene Marge in Höhe von rund 10 Prozent (= 40.000 Euro) der Umsatzsteuer unterwerfen und kalkulierte die Verkaufspreise wie folgt: Einkaufspreis + Marge + Umsatzsteuer auf die Marge = Verkaufspreis.
    • Die Betriebsprüfung vertritt dagegen die Auffassung, dass die Differenzbesteuerung keine Anwendung findet und das Gesamtentgelt der Umsatzsteuer unterliegt.