· Fachbeitrag · Umsatzsteuer / Innergemeinschaftlicher Handel
Exportdienstleister insolvent - Umsatzsteuer zurückzahlen?
| Bis zu 900 Autohäuser - so schätzt man - erhielten Ende November/Anfang Dezember 2012 Post von Rechtsanwalt Hans W. Bauer, dem Insolvenzverwalter der Baumer AVG, einem Exportdienstleister aus Neustadt an der Donau, mit der Aufforderung, die Umsatzsteuer aus Geschäften mit der Baumer AVG binnen weniger Tage an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Wir haben Sie am 5. Dezember 2012 per E-Mail informiert, was Sie als Betroffener unternehmen können. Der folgende Beitrag informiert Sie über die weitere Entwicklung und den Stand der Dinge. |
750 Mahnbescheide zur Verhinderung der Verjährung
In seinem ursprünglichen Schreiben hatte Rechtsanwalt Bauer die betroffenen Autohäuser aufgefordert, eine sogenannte Hemmungsvereinbarung zur Verjährung zu unterzeichnen. Denn es war klar, dass die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückzahlung der Umsatzsteuer aus dem Jahr 2009 an den Insolvenzverwalter mit Ablauf des Jahres 2012 verjährt wären.
Ein Teil der betroffenen Kfz-Händler hat eine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet, die restlichen 750 nicht. Diesen hat Rechtsanwalt Bauer als Insolvenzverwalter daraufhin einen Mahnbescheid zustellen lassen. Der Mahnbescheid verhindert, dass die Ansprüche aus 2009 verjähren.
Der ZDK spricht mit dem Insolvenzverwalter
Im Februar 2013 hat der ZDK dem Insolvenzverwalter vorgeschlagen, die zivilrechtlichen Prozesse auf Rückzahlung der Umsatzsteuer aus den Geschäften mit der Baumer AVG (in Rede steht ein mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Betrag) an den Insolvenzverwalter ruhen zu lassen.
Die Verfahren sollen so lange ruhen, bis in einem finanzgerichtlichen Verfahren geklärt ist, ob die Auffassung des Bayerischen Landesamts für Steuern zutrifft, die Baumer AVG sei als Exportdienstleister nur Vermittler und kein Eigenhändler. Das habe zur Folge, dass sie die beim Ankauf der Fahrzeuge in den Rechnungen der verkaufenden Kfz-Händler ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer erstattet bekommt.
Wichtig | Zurzeit wird zwischen ZDK und Insolvenzverwalter ausgelotet, unter welchen Voraussetzungen ein Ruhenlassen der zivilrechtlichen Verfahren in Betracht kommt. Über das Ergebnis dieser Gespräche werden wir Sie informieren.
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Insolvenz eines Exportdienstleisters - Autohäuser sollen Umsatzsteuer zurückzahlen“, http://tiny.cc/gsm5ow
- Beitrag „Exportdienstleister insolvent - Umsatzsteuer zurückzahlen?“, ASR 1/2013, Seite 1