· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Interessengemeinschaft „Verdeckter Preisnachlass“ nutzen
| Alternative Ansätze gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzen möchte eine Interessengemeinschaft (IG) unter der Federführung der ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Münster. Die IG wendet sich gegen die Vorgehensweise der Finanzverwaltung, die die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses in vielen Fällen ins Leere laufen lässt. |
Hintergrund | Bei der Aufdeckung eines verdeckten Preisnachlasses kann als gemeiner Wert des Inzahlung genommen gebrauchten Pkw - sofern dieser innerhalb von drei Monaten weiterveräußert wird a- der Verkaufserlös des gebrauchten Pkw abzüglich einer 15-prozentigen Verkaufskostenpauschale angesetzt werden. Hierdurch mindert sich regelmäßig die Umsatzsteuerbelastung des (Neu-)Wagenverkaufs. Nach Ansicht der Finanzverwaltung soll der so ermittelte Wert auch als Einkaufspreis im Rahmen der Differenzbesteuerung für den Gebrauchtwagen (Inzahlungnahme) zwingend anzusetzen sein (Abschnitt 25a.1 Abs. 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Dadurch läuft die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlass in vielen Fällen ins Leere.
PRAXISHINWEIS | Die Ansicht der Finanzverwaltung erscheint nicht zuletzt unter betriebswirtschaftlichen Aspekten sehr fraglich. Daher steht die IG unter Federführung der ZfU Kfz-Händlern als Ansprechpartner zur Verfügung, die zum Beispiel bei einer Außenprüfung mit dieser Fragestellung konfrontiert werden bzw. wurden oder die alternative Lösungsmöglichkeiten für sich nutzen möchten: ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Nevinghoff 30, 48147 Münster Tel: 0251 280 697 021 0, E-Mail: info@zfumsatzsteuer.de, www.zfumsatzsteuer.de |