· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Jahresboni und Rückvergütungen für 2020: Welcher Steuersatz gilt?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die befristete Senkung der Umsatzsteuer war 2020 ein „Dauerbrenner“-Thema. Aber auch 2021 ist das Problem noch aktuell, wie uns eine Leserfrage in Bezug auf Jahresboni und Rückvergütungen zeigt. |
Frage: Ich betreibe ein Autohaus mit angeschlossener Werkstatt. Mit vielen Lieferanten habe ich Bonusvereinbarungen bzw. Rückvergütungen bezogen auf die jährlich abgenommenen Waren und Materialien vereinbart. Jetzt erhalte ich erste Gutschriften für das Jahr 2020. Dabei wird mal vollständig mit 19 Prozent, mal anteilig mit 16 bzw. 19 Prozent abgerechnet. Welcher Steuersatz ist zutreffend?
Antwort: Grundsätzlich ist zwischen den Zeiträumen mit den unterschiedlichen Steuersätzen zu differenzieren. Allerdings hält das BMF Vereinfachungsregeln bereit, die verschiedene Optionen zulassen (BMF, Schreiben vom 30.06.2020, Az. III C 2 ‒ S 7030/20/10009 :004, Abruf-Nr. 216200 ).
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