· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
JStG 2020: Die wichtigsten umsatzsteuerlichen Änderungen für den Kfz-Handel
von Inge Sieber, Steuerberaterin und Anna Zawatson, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Kanzlei KMLZ, München
| Pünktlich zum Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) verabschiedet. Es bringt u. a. umfassende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer mit sich. ASR erläutert nachfolgend die wichtigsten Änderungen für Betriebe der Kfz-Branche. |
Die neuen Regeln zum Versandhandel (§ 3c UStG)
Die Neuregelung des § 3c UStG ändert die bisherige „Versandhandelsvorschrift“. Der Versandhandel wird nun „Fernverkauf“ genannt. Die neuen Fernverkaufsregeln gelten ab dem 01.07.2021. Nach der Neuregelung des § 3c UStG liegt ein Fernverkauf vor, wenn
- ein Gegenstand an einen Nichtunternehmer verkauft wird,
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