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  • 04.11.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Vorsteuerkürzung bei Formmangel der Bewirtungsrechnung

    | Ein Betriebsprüfer darf den Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Bewirtungsbelegen nicht kürzen, wenn Sie als Unternehmer die Teilnehmer und den Anlass der Bewirtung nachträglich benennen können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |