· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Lieferung von werthaltigem Schrott richtig abrechnen
| Ein Leser fragt: Wir haben unseren Schrottcontainer ausleeren lassen. Für den Inhalt haben wir vom Schrotthändler eine Vergütung in Form einer Gutschrift erhalten. Diese beinhaltet keine Umsatzsteuer. Ist das richtig? |
UNSERE ANTWORT | Die Lieferung des Schrotts durch Ihren Kfz-Betrieb ist ein steuerpflichtiger Umsatz. Bis 31. Dezember 2010 waren Sie Steuerschuldner der Umsatzsteuer, sodass Ihnen der Schrotthändler eine Gutschrift mit Umsatzsteuer ausgestellt hat. Seit 1. Januar 2011 ist jedoch der Schrotthändler der Steuerschuldner (§ 13b Abs. 5, Abs. 2 Nr. 7 UStG). Daher ist es richtig, dass er Ihnen eine Gutschrift ohne Steuerausweis erteilt hat (§ 14a Abs. 5 UStG).
PRAXISHINWEIS |
|
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 27718690