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  • 25.05.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    NATO-Hauptquartiere: Vereinfachtes Verfahren für Berechtigte

    | Die NATO-Hauptquartiere können nun ein vereinfachtes Verfahren zur Erleichterung der umsatzsteuerfreien Beschaffung von Leistungen an berechtigte Personen bis zu einem Wert von 2.500 Euro anwenden. Darüber hat das BMF in seinem Schreiben vom 12.05.2023 informiert. Anzuwenden sind die Regelungen des BMF-Schreibens für Umsätze, die nach dem 01.06.2023 ausgeführt werden. Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2.500 Euro wird das übliche Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt. |