· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Preisnachlässe bei der Vermittlung - neue Regeln gelten bald
| Die neue Rechtsprechung des EuGH und BFH, wonach Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen künftig nicht mehr die Bemessungsgrundlage des Fahrzeugvermittlers mindern, muss in Kürze endgültig angewendet werden. Das BMF gewährt zwar für die Vergangenheit Vertrauensschutz. Dieser wirkt aber nur solange, bis die Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht sind. Das war bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (25. März) noch nicht der Fall. „ASR“ wird Sie auf asr.iww.de sofort informieren, wenn der Vertrauensschutz durch die Veröffentlichung der Urteile endet. |
„ASR“ schrieb in der Ausgabe 10/2014 (Seite 5) zu den neuen Regeln: „Sofern der Kunde ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist, kann er sich in allen offenen Fällen bereits auf die neue Rechtsprechung berufen und somit seine Vorsteuerkürzung rückgängig machen. Händler bzw. Vermittler können sich bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt grundsätzlich auf die Vertrauensschutzregel berufen. Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung zeitnah mit einem entsprechenden Schreiben die Grundsätze der neuen Rechtsprechung umsetzen wird. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit darin eine Übergangsregelung enthalten sein wird.“
Im Schreiben vom 27. Februar 2015 gewährt das BMF nun den prognostizierten Vertrauensschutz (BMF, Schreiben vom 27.2.2015, Az. IV D 2 - S 7200/07/10003, Abruf-Nr. 143954).
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