· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sonderausgabe zum Thema „Elektronische Rechnungen“
| Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung deutlich heruntergeschraubt. Elektronische Rechnungen werden jetzt auch ohne qualifizierte Signatur anerkannt. Damit sinkt das Risiko des Verlusts des Vorsteuerabzugs erheblich. Ein BMF-Schreiben vom Juli 2012 verschafft Ihnen zudem die bislang vermisste „Anwendungssicherheit“ auch im Hinblick auf den Versand von Rechnungskopien. Wir haben für Sie die auf mehrere Ausgaben von Auto Steuern Recht verteilten Beiträge zu diesem Thema in einer Sonderausgabe zusammengefasst. |
Sie finden die Sonderausgabe „Elektronische Rechnungen“ auf asr.iww.de unter „Downloads“ in der Rubrik „Sonderausgaben“.
Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 1 | ID 35609480