· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sondernachlässe bei Vermittlungsgeschäften an Großkunden richtig behandeln
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| In „meinen“ TAK-Seminaren tauchen immer wieder Praxisfragen aus der Kfz-Branche zur Umsatzsteuer auf, die ich für Sie in ASR beantworte. Erfahren Sie in dieser Ausgabe, wie Sie Sondernachlässe, die Sie bei einem Vermittlungsgeschäft an Großkunden gewähren, buchhalterisch und umsatzsteuerlich konkret darstellen. |
Frage: Wir sind ein VW-Autohaus. Im NW-Geschäft mit Großkunden schreibt der Hersteller die Rechnung ausnahmslos direkt an den Kunden. Wir erhalten vom Hersteller eine Provisionsgutschrift (brutto mit Umsatzsteuer). Die Provision geben wir zum Teil an unsere Großkunden weiter. Bisher haben wir dazu die Gutschriften ebenfalls brutto ausgestellt. Nunmehr fordert ein Kunde eine Nettogutschrift (ohne Umsatzsteuer) und bezieht sich dabei auf das BMF-Schreiben vom 27. Februar 2015 (Umsatzsteuerliche Behandlung von Preisnachlässen durch Verkaufsagenten / Vermittler). Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- 1. Ist der Einwand des Großkunden berechtigt?
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