· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei der Lieferung von „Functions on Demand“ im grenzüberschreitenden Kfz-Handel
von Rechtsanwalt Dr. Matthias Oldiges, Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier (KMLZ), München
| „Functions on Demand“ (FoD), also Dienste, die Ihre Kunden je nach Bedarf und Umfang im Fahrzeug digital hinzubuchen können, sind die neueste Entwicklung im Kontext digitaler Vertriebsprozesse der Automobilindustrie. Der folgende Beitrag beschreibt die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Freischaltung digitaler, beim Verkauf des Fahrzeugs vorinstallierter, aber noch nicht freigeschalteter Produkte im grenzüberschreitenden Kfz-Handel. |
Schöne neue Fahrzeugwelt durch FoD
Im Winter die Nebelscheinwerfer dazu buchen, für die Autoreise im Sommer ein paar PS extra und im Stau für eine halbe Stunde die Massagefunktion der Rückenlehne aktivieren. FoD machen es möglich. Konnektivität in den Fahrzeugen und mit der Außenwelt ‒ Stichwort 5G ‒ erlaubt es, zusätzliche Funktionen, die vorher als Hard- und/oder Software verbaut worden sind, ohne großen Aufwand optional auch nach Fahrzeugauslieferung freizuschalten oder elektronisch aufzuspielen.
„Kurz gesagt, die Automodelle werden künftig mit den gleichen bereits eingebauten Funktionen ausgestattet sein; es liegt an den Kunden zu bestimmen, wie viele dieser Funktionen sie gegen eine Gebühr freischalten möchten“, sagt Geza Brugger, Automobilexperte und Gründer der e&Co. AG.
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