· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrisiko von VW-Autohäusern bei doppelter Abrechnung von Leihfahrzeugen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die bei VW praktizierte Form der Abrechnung von an Kunden überlassenen Leihfahrzeugen bei Lieferverzögerungen mittels Rechnung und Gutschrift zwischen Autohaus und Hersteller birgt das Risiko eines überhöhten Umsatzsteuerausweises. Der folgende Beitrag zeigt daher, wie eine doppelte Inanspruchnahme bei der Umsatzsteuer vermieden werden kann. |
FRAGE: Wir sind ein VW-Autohaus. Überschreitet das Werk bei einem Neufahrzeug die mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist, stellen wir dem Kunden kostenlos ein Leihfahrzeug zur Verfügung. Das Leihfahrzeug rechnen wir unter Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber dem Werk ab. Das Werk schickt uns in diesem Fall immer zusätzlich eine auf uns lautende Gutschrift in gleicher Höhe und argumentiert, dass dieses Vorgehen technisch bedingt sei. Besteht hier nicht das Risiko eines überhöhten (doppelten) Ausweises von Umsatzsteuer?
Unsere Antwort: Ihre Befürchtung ist berechtigt! Es ist nicht auszuschließen, dass ein Betriebsprüfer
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