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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verkauf von Oldtimern nach vorheriger Einfuhr: Fragen zu Steuersatz und Differenzbesteuerung

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dortmund, und Diplom-Finanzwirt Joachim Metzner, Marl

    | In Umsatzsteuer-Seminaren für die TAK Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes tauchen immer wieder Fragen auf, die viele Autohäuser betreffen und deshalb in ASR beantwortet werden. Diesmal geht es darum, ob der Verkauf importierter Oldtimer als Sammlungsstück nach § 12 Abs. 2 i. V. m. Anlage 2 Nr. 54 UStG umsatzsteuerermäßigt ‒ also zu sieben Prozent ‒ erfolgen kann. Daran schließt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen alternativ die Differenzbesteuerung ( § 25a UStG ) zur Anwendung kommt. |

     

    FRAGE: „Unser Mandant importiert Oldtimer aus den USA und verkauft diese weiter an deutsche Privatkunden. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt mitgeteilt, dass es keinen ermäßigten Steuersatz für den Weiterverkauf von Oldtimern gibt. Unser Mandant hat in der Vergangenheit sieben Prozent Umsatzsteuer aus dem Verkauf der Oldtimer abgeführt, da u. E. der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, wenn ein entsprechendes Zollgutachten vorliegt. Unser Mandant hat uns versichert, dass von ihm eingeholte Dekra-Gutachten diesen Voraussetzungen entsprechen. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

     

    • 1. Können wir auf die Fahrzeugverkäufe den ermäßigten Steuersatz anwenden?