· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
„Verlängerung“ einer Garantieversicherung umsatzsteuerfrei?
| Ein Leser möchte wissen, ob die „Verlängerung“ einer Garantieversicherung ein oder zwei Jahre nach dem Verkauf des Fahrzeugs von der Umsatzsteuer befreit ist. |
Unsere Antwort | Dem ist leider nicht so. Es gelten dieselben Regeln wie bei der erstmaligen Gewährung bzw. beim Verkauf einer Garantieversicherung im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf. Es kommt also darauf an, welche Ansprüche der Fahrzeughalter aus der Garantieversicherung hat.
- Umsatzsteuerpflichtig sind demnach
- die Garantiezusage, durch die der Fahrzeughalter nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber dem Versicherer erhält (das am Markt weit verbreitete „Kombinations-Modell“);
- die reine Eigengarantie des Händlers gegenüber dem Fahrzeughalter.
- Umsatzsteuerfrei ist die reine Reparaturkostenversicherung, bei der der Fahrzeughalter ausschließlich einen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten gegenüber der Garantieversicherung hat.
Weiterführender Hinweis
- Einzelheiten dazu finden Sie in der Sonderausgabe „Umsatzsteuerliche Behandlung von Garantieversicherungen“ auf asr.iww.de unter Downloads → Sonderausgaben.
Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 1 | ID 37586540