· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerrisiko bei der Veräußerung eines Autohauses: Ein Fall aus der Praxis
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund
| Wie ist der Fall zu lösen, wenn das Finanzamt des Verkäufers eines Autohauses einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang annimmt, der Verkäufer daher in seiner Rechnung die Umsatzsteuer offen ausweist und das Finanzamt des Käufers dem Käufer den Vorsteuerabzug versagt? Der folgende Beitrag liefert die Antwort. |
„Die Umsatzsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten!“ Diese Aussage hört man in der Praxis immer wieder; sie steht in etwa für „Als Unternehmer muss man bei Eingangsrechnungen über die Umsatzsteuer nicht weiter nachdenken, da diese als Vorsteuer gezogen werden kann und sich damit per Saldo nicht auswirkt.“ Dabei wird übersehen, dass dies nur dann gilt, wenn die Umsatzsteuer zu Recht in Rechnung gestellt wurde. Ist das aber nicht der Fall, bleibt der Kunde quasi „darauf sitzen“.
Ein Fall aus der Beratungspraxis
In folgendem Praxisfall aus der Beratung, der Fall spielte in NRW, konnte „das Schlimmste“ nur knapp verhindert werden.
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