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Wirtschaftsgut rechtzeitig zuordnen - Vorsteuerabzug sichern
| Ordnen Sie Wirtschaftsgüter, die sowohl unternehmerisch als auch privat nutzbar sind, bis spätestens Mittwoch 31.05.2017 nachprüfbar Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb zu. Sonst verlieren Sie möglicherweise den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Wirtschaftsguts. |
PRAXISHINWEIS | Welche Wirtschaftsgüter Sie zuordnen sollten und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie im Beitrag „Nur die rechtzeitige Zuordnung eines Wirtschaftsguts sichert Ihnen den Vorsteuerabzug“, ASR 4/2014, Seite 9 → Abruf-Nr. 42570251. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44607938