· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wirtschaftsgut rechtzeitig zuordnen - Vorsteuerabzug sichern
| Ordnen Sie Wirtschaftsgüter, die sowohl unternehmerisch als auch privat nutzbar sind, bis spätestens Dienstag 31. Mai 2016 nachprüfbar Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb zu. Sonst verlieren Sie möglicherweise den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Wirtschaftsguts. |
PRAXISHINWEIS | Welche Wirtschaftsgüter das sind und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie im Beitrag „Nur die rechtzeitige Zuordnung eines Wirtschaftsguts sichert Ihnen den Vorsteuerabzug“, ASR 4/2014, Seite 9. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 2 | ID 43924530