· Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Ausfuhrlieferungen
Umsatzsteuerliche Fragen bei Kauf eines Fahrzeugs in der EU und Weiterverkauf in Drittland
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund
| Auch erfahrene Ein- und Verkäufer zeigen in der Praxis Unsicherheiten, wenn es um die umsatzsteuerliche Beurteilung von Im- und Exporten geht. Fehlbeurteilungen sind teuer und erfahrungsgemäß nur schwer zu reparieren. Ein Praxisfall, der Kauf eines Fahrzeugs in einem Mitgliedstaat der EU und der Weiterverkauf in ein Drittland, sind der Anlass, die umsatzsteuerlichen Aspekte noch einmal klar herauszuarbeiten. |
Einkauf aus dem EU-Ausland für ein Drittlandsgeschäft
Folgender Sachverhalt wurde von der belgischen Steuerverwaltung bei einer Prüfung aufgedeckt:
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Ein deutscher Gebrauchtwagenhändler (D) kaufte 2012 von einem in Belgien ansässigen Händler (B) Fahrzeuge an und exportierte diese aus Belgien direkt nach Südafrika. Dabei übernahm D den Transport und die Verschiffung. D und B tätigten die Geschäfte unter ihrer deutschen und belgischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr). B fakturierte gegenüber D umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen („Nettorechnungen“). Ab März 2013 hat sich D - aus anderen Gründen - umsatzsteuerlich in Belgien registrieren lassen. 2014 prüfte die belgische Finanzverwaltung die Geschäfte und verweigerte dem B die Steuerbefreiung. |
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