· Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Innergemeinschaftlicher Handel
Insolvenz eines „Exportdienstleisters“ ‒ Autohäuser sollen Umsatzsteuer zurückzahlen
| Etliche Autohäuser erhielten in jüngster Zeit zweimal Post von einem Rechtsanwalt. Dieser ist der Insolvenzverwalter eines Kfz-Handelsbetriebs, der sich darauf spezialisiert hatte, als „Exportdienstleister“ Fahrzeuge ins Ausland zu verkaufen. Von den Autohäusern verlangt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung der Umsatzsteuer aus den Geschäften mit dem Exportdienstleister binnen kurzer Frist. Auto • Steuern • Recht informiert Sie, was Sie als Betroffener zusammen mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt unternehmen können. |
Insolvenzverwalter verlangt von Ihnen die Umsatzsteuer
Die beiden Schreiben stammen von Rechtsanwalt Hans W. Bauer aus der Regensburger Kanzlei Bauer & Raab-Bauer GbR. Sie tragen das Datum vom 26. und 30. November 2012 und weisen Rechtsanwalt Bauer als Insolvenzverwalter der Firma Baumer Automobilvertriebs GmbH (AVG) aus Neustadt an der Donau aus (Abruf-Nrn. 123686 und 123687).
Hintergrund
Wird eine innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung in der Form abgewickelt, dass ein Fahrzeug zunächst an einen Exportdienstleister „verkauft“ wird und dieser das Fahrzeug an den Kunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat „verkauft“, ruft das nicht selten die Finanzverwaltung auf den Plan. Diese nimmt in solchen Fällen gerne ein Vermittlungsgeschäft zwischen Ihnen und dem Exportdienstleister an (deshalb die Anführungszeichen an den beiden „verkauft“). So geschehen bei den Geschäften zwischen Ihnen und der AVG (sehen Sie dazu das Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 23. November 2012; Abruf-Nr. 123688).
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