· Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Leasing
Leasing: Wer hat an wen abzurechnen?
von Steuerberater Ronny Langer, Kanzlei KMLZ, München
| Beim Leasing gibt es ab und zu Unklarheiten. An wen verkauft das Autohaus das Fahrzeug? Von wem least der Kunde es? Und wer hat wem etwas in Rechnung zu stellen? Hierzu gab es eine Frage an die ASR-Redaktion. |
FRAGE: Wir verkaufen einen Neuwagen als Leasinggeschäft und schreiben eine Rechnung über den Fahrzeugpreis an die Leasingbank. Die Bank überweist uns den Rechnungsbetrag abzüglich der Leasingsonderzahlung, die wir vom Kunden anfordern. Jetzt verlangt der Kunde von uns eine Rechnung, damit er den Vorsteuerabzug aus seiner Leasingsonderzahlung geltend machen kann. Zu Recht?
ANTWORT: Nein, das Autohaus darf keine separate Rechnung über die Leasingsonderzahlung stellen. Sie ist Entgelt für das Leasing, wofür die Bank bereits eine Rechnung an den Kunden gestellt haben dürfte.
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