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  • · Fachbeitrag · Verdeckte Gewinnausschüttungen

    Betriebsprüfungsfalle „Geschäftsführergehalt“ sicher umgehen

    | Die Angemessenheit der Gesamtvergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern mittelständischer Autohäuser und Kfz-Betriebe ist häufig Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Betriebsprüfer gehen oft vorschnell von verdeckten Gewinnausschüttungen aus - mit schlimmen Folgen für die betroffenen Unternehmen. Das muss nicht sein. Es gibt sehr gute Argumente, mit denen Ihr Steuerberater die Argumente des Betriebsprüfers entkräften und sich in Ihrem Sinne erfolgreich zur Wehr setzen kann. |

     

    PRAXISHINWEIS | Weisen Sie Ihren Steuerberater auf zwei Beiträge aus unserem Informationsdienst „Gestaltende Steuerberatung“ (GStB 9/2011, Seite 327 ff., und GStB 10/20111, Seite 363 ff.) hin. Er erfährt dort,

    • warum der Gesellschafter-Geschäftsführer bis zu dreimal soviel verdienen darf wie sein bestbezahlter Arbeitnehmer,
    • wie er die Angemessenheit des Gehalts mit innerbetrieblichen Vergleichswerten und Gehaltsstruktur-Untersuchungen optimal begründen kann und
    • dass ihm sogar die Gehälter der „DAX-Vorstände“ wertvolle Argumentationshilfe leisten können.

    Sie bzw. Ihr Steuerberater können die beiden Beiträge mit der Abruf-Nr. 113418 auf www.iww.de kostenlos downloaden.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29448950