· Fachbeitrag · Zölle
Kraftfahrzeuge und Zollfragen ‒ ein erster Überblick
von Dipl.-Finw. Joachim Metzner, Zoll- und Außenwirtschaftsberater, Marl
| Viele von Ihnen haben sicherlich schon leidvoll erlebt, dass das Zollrecht beim Import aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) und dem Export in Drittländer vielfältige und teilweise auch kostenintensive Überraschungen bieten kann. ASR macht Sie in mehreren Beiträgen mit den größten Risiken vertraut und bietet ‒ soweit möglich ‒ Lösungsmöglichkeiten an, die sich nicht zwangsläufig aufdrängen und die Sie auch nicht unbedingt aufgrund von Anfragen bei der Zollverwaltung erfahren werden. Los geht es in dieser Ausgabe mit einem Überblick über Zollfragen. |
Der Import aus Drittländern
Beim Import von Kraftfahrzeugen aus Drittländern sind vor allem die Fragen nach der zutreffenden zolltariflichen Einreihung und der Bewertung des Fahrzeugs von Bedeutung. Darüber hinaus kann es auch darauf ankommen, welchen Ursprung das importierte Fahrzeug hat.
Zolltarif
Der Zolltarif ist ein „geniales“ Buch, weil es alle Waren ‒ also auch solche, die erst in Zukunft erfunden werden ‒ erfasst. Allerdings handelt es sich nicht um ein technisches Handbuch oder eine Klassifizierung aufgrund wirtschaftlicher Kriterien. Der Zolltarif ist eine Verordnung der EU, die auf internationalem Recht beruht. Und wer das einmal verstanden hat, kann sich wahrscheinlich vorstellen, dass die Klassifizierung (Einreihung) ‒ wie auch die Anwendung anderer Verordnungen und Gesetze ‒ gewisse Tücken haben kann.
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