26.07.2024 · Nachricht aus ASR · Umsatzsteuer
Das BMF hat im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren sein Schreiben vom 22.12.2004 angepasst und die Wertgrenze von 1.500 Euro auf 2.500 Euro angehoben. Die Regelung ist auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.07.2024 ausgeführt werden (BMF, Schreiben vom 15.07.2024, Az. III C 3 – S 7492/24/10001 :001, Abruf-Nr. 242742 ).
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