· Nachricht · Umsatzsteuer
Expertenmeinung: Zulassung ist für Umsatzsteuer irrelevant
| Im Dezember 2020 haben Autohäuser Fahrzeuge häufig ohne die eigentlich versprochene Zulassung ausgeliefert. Ziel war es, für den Kunden die 16 Prozent Umsatzsteuer „zu retten“. Die Zulassung soll dann in 2021 zeitnah nachgeholt werden. Konnten sie dieses Ziel erreichen? Die Antwort des Umsatzsteuer-Experten Rüdiger Weimann lautet ganz klar: „Ja.“ |
„Das genannte Vorgehen wird vereinzelt in Frage gestellt ‒ m. E. zu Unrecht: Die Nebenleistung ‚Zulassung des Fahrzeugs‘ teilt das Schicksal der Hauptleistung ‚Verschaffung der Verfügungsmacht am Fahrzeug‘. Letztere wiederum erfolgt unabhängig von der Zulassung. Das heißt für Sie:
- Es ist richtig, dass Sie die Fahrzeuglieferung mit 16 Prozent abrechnen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig