15.09.2021 · Nachricht aus ASR · Wettbewerbsrecht
Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer § 7a UWG in Kraft, der vorschreibt, dass Sie Einwilligungen in Telefonwerbung bei einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher dokumentieren und zudem fünf Jahre lang aufbewahren müssen. Diese Novellierung findet sich im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das am 17.08.2021 im Bundesgesetzblat t veröffentlicht worden ist und ab dem 01.10.2021 gilt.
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