09.08.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären
| Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter nicht über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt. |
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