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  • 04.03.2020 · Nachricht · Altersversorgung

    Auch freiwillige Informationen müssen richtig und vollständig sein

    | Arbeitgeber haben keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilen sie jedoch Auskünfte, ohne dazu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haften sie für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Dies hat das BAG allgemein klargestellt. Im konkreten Fall hat das BAG die Haftung bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung aber abgelehnt. |