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  • 27.02.2025 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Arbeitgeber aufgepasst: Einseitige Zielvorgaben können unwirksam sein – Schadenersatzansprüche drohen

    | Ein Arbeitgeber hat sich vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist. Diese Vertragspflicht erfüllt der Arbeitgeber nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Tut der Arbeitgeber das nicht und setzt einseitig aufgrund einer Klausel Ziele fest, läuft er Gefahr, Schadenersatz zahlen zu müssen. Dies ist das Resümee eines BAG-Urteils. |