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  • 06.06.2018 · Nachricht · Arbeitsunfall

    Sturz am Probearbeitstag kann Arbeitsunfall sein

    | Laden Sie einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und verletzt sich dabei der Bewerber, z. B. bei einem Sturz, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des LSG Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und Sie als Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht haben. |