· Nachricht · Arbeitsverhältnisse
BAG: Bruchteilige Urlaubstage nicht runden
| Hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden. Ausnahme: Dies ist gesetzlich, tarif- oder arbeitsvertraglich so geregelt. Es verbleibt also in der Regel bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag. Das hat das BAG zur Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG) von bruchteiligen Urlaubstagen klargestellt ( BAG, Urteil vom 23.01.2018, Az. 9 AZR 200/17, Abruf-Nr. 201700 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 4 | ID 45509040