· Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Form- und fristgerechte Kündigungen vermeiden Ärger und sparen unnötige Kosten
von Katharina Müller LL.M. oec., Rechtsanwältin, Osborne Clarke, Köln
| Viele Kündigungen von Arbeitsverhältnissen scheitern in der Praxis schon an den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen. Entspricht eine Kündigung nicht den formellen Anforderungen, ist sie unwirksam. Nicht fristgerechte Kündigungen bewirken, dass der Mitarbeiter länger als geplant auf der Gehaltsliste bleibt. Das ist nicht nur ärgerlich, es verursacht Kfz-Betrieben auch unnötige Kosten. Beides kann leicht vermieden werden! |
Form wahren
Bei den formellen Anforderungen an eine wirksame Kündigung gilt es, insbesondere die folgenden drei Hürden zu meistern: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kündigende muss dazu berechtigt sein, und die Kündigung muss dem Mitarbeiter zugehen.
Schriftform
Kündigungen müssen stets schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Schriftlich bedeutet, dass die Kündigungserklärung vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben und mit Originalunterschrift dem Arbeitnehmer übergeben oder zugestellt werden muss.
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