· Nachricht · Arbeitsverhältnisse
Kein Urlaub während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit
| Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase. Das hat das BAG entschieden und damit die Entscheidung des LAG Düsseldorf (ASR 11/2018, Seite 4) bestätigt. Bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell werden Arbeitnehmer in der Freistellungsphase nicht Arbeitnehmern gleichgestellt, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben. |
Das BAG hat dabei folgende Grundsätze aufgestellt:
- Einem Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindet und im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden ist, steht mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Die Freistellungsphase ist mit „null“ Arbeitstagen anzusetzen.
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