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  • · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Keine Entgeltfortzahlung bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit

    | Sie müssen einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter das Entgelt nicht für bis zu sechs Wochen - oder länger bei entsprechenden Regeln im Arbeits- oder Tarifvertrag - fortzahlen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. |

     

    Wann ist eine Erkrankung selbst verschuldet?

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist ausgeschlossen, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Selbst verschuldet ist eine Arbeitsunfähigkeit, wenn sich Ihr Mitarbeiter

    • die Krankheit durch unverständiges, leichtfertiges oder sittenwidriges Verhalten zugezogen hat oder