· Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Keine Entgeltfortzahlung bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
| Sie müssen einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter das Entgelt nicht für bis zu sechs Wochen - oder länger bei entsprechenden Regeln im Arbeits- oder Tarifvertrag - fortzahlen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. |
Wann ist eine Erkrankung selbst verschuldet?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist ausgeschlossen, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Selbst verschuldet ist eine Arbeitsunfähigkeit, wenn sich Ihr Mitarbeiter
- die Krankheit durch unverständiges, leichtfertiges oder sittenwidriges Verhalten zugezogen hat oder
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