04.10.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Keine Überstundenvergütung nach Ausscheiden wegen Krankheit
| Haben Sie mit einem Mitarbeiter den Ausgleich von Überstunden durch Freizeit vereinbart und kann Ihr Arbeitnehmer diese Freizeit aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen (Erkrankung und anschließende Verrentung), nicht mehr nehmen, brauchen Sie stattdessen keine Überstundenvergütung zahlen. Dieser allgemeine Grundsatz ergibt sich aus einer Entscheidung des OVG Koblenz. |
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