· Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Pausenzeiten: In diesen Fällen müssen Sie Ihrem Mitarbeiter eine Vergütung gewähren
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert
| In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wann Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter Pausenzeiten vergüten müssen. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick. |
Ruhezeit zwischen Ende der Arbeit und Wiederbeginn
Die Ruhezeit ist keine Arbeitszeit und muss nicht vergütet werden. Die „Ruhezeit“ ist gesetzlich definiert: Das ist die Zeit zwischen dem Ende der Arbeit und ihrem Wiederbeginn. Ihre Mitarbeiter müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz [ArbZG]). Die Ausnahmen von diesem Grundsatz spielen im Kfz-Gewerbe keine Rolle.
Ruhepausen - Zeiten einer Arbeitsunterbrechung
Die „Ruhepause“ ist nicht gesetzlich definiert. Das BAG beschreibt sie daher wie folgt: Ruhepausen sind im Voraus festgelegte, zumindest jedoch vorhersehbare Zeiten einer Arbeitsunterbrechung von bestimmter Dauer, in denen der Arbeitnehmer von jeglicher Arbeitspflicht befreit ist und sich zu keiner Arbeitsleistung bereithalten muss, sondern frei entscheiden kann, wie er die Freizeit verbringt (BAG, Beschluss vom 1.7.2003, Az. 1 ABR 20/02).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig