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  • 28.09.2018 · Nachricht · Arbeitsverhältnisse

    Verspäteter Lohn: Keine Pauschale von 40 Euro für Arbeitnehmer

    | Ein Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB, wenn ihm sein Entgelt zu spät ausgezahlt wird. Mit diesem (endgültigen) Urteil widerspricht das BAG beiden Vorinstanzen, dem ArbG und dem LAG Düsseldorf. |