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  • 27.11.2024 · Nachricht · Aus- und Fortbildung

    Rückzahlung von Fortbildungskosten: LAG Niedersachsen kassiert fünfjährige Bindungsklausel

    | Stellen Sie einen Mitarbeiter 50 Tage lang frei, damit er sich in dieser Zeit ganz auf eine Fortbildungsmaßnahme konzentrieren kann, dürfen Sie nicht von ihm verlangen, dass er nach der Fortbildung noch fünf Jahre in Ihrem Autohaus arbeitet. Und zwar selbst dann nicht, wenn Sie für die Fortbildung zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe tragen. So hat das LAG Niedersachsen entschieden. |