10.03.2015 · Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Kein Anspruch bei Vertrag über die Nutzung von Kundendaten
| Ein Kfz-Vertragshändler hat nach der Beendigung des Händlervertrags keinen Anspruch auf Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 89b HGB, wenn der Hersteller oder Lieferant nach den vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, die ihm vom Vertragshändler überlassenen Kundendaten bei Beendigung des Vertrags zu sperren, ihre Nutzung einzustellen und auf Verlangen des Vertragshändlers zu löschen (BGH, Urteil vom 5.2.2015, Az. VII ZR 315/13, Abruf-Nr. 175224 ). |
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