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SKR 51: Buchung von Kurzarbeitergeld und E-Fahrzeugen
| Während der Corona-Krise nahmen und nehmen Autohäuser vermehrt das Kurzarbeitergeld in Anspruch. Da die Regelungen dazu geändert wurden, hat die Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im Kfz-Gewerbe e. V. (GG RCK) für das Jahr 2021 neue Konten eingefügt. Darüber hinaus hat es eine unverbindliche Empfehlung zur Buchung des geldwerten Vorteils für E-Fahrzeuge veröffentlicht. |
Sie finden
- die unverbindliche Empfehlung zum Kurzarbeitergeld unter https://www.skr51.info/buchung-kurzarbeitergeld-ab-2021/,
- die unverbindliche Empfehlung zum geldwerten Vorteil von E-Fahrzeugen unter https://www.skr51.info/buchungsempfehlung-des-geldwerten-vorteils-von-e-fahrzeugen/ und
- weitere Informationen zum SKR 51 unter https://www.skr51.info/informationen/der-skr-51/.
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 3 | ID 47058590