20.05.2022 · Nachricht · Büroführung
Der Absender einer E-Mail muss ihren Zugang beweisen
| Versenden Sie E-Mails, trifft Sie gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Das hat das LAG Köln hervorgehoben (LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022, Az. 4 Sa 315/21, Abruf-Nr. 227571 ). |
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