· Fachbeitrag · Compliance
Nachhaltigkeit im Autohaus: Wie die ESRS-Sozialstandards aufgebaut und umzusetzen sind
von Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer der TCJG, München
| CSRD, ESRS, Berichtspflicht & Co. ‒ spätestens ab 2025 werden das keine Fremdwörter mehr für schätzungsweise knapp 600 Kfz-Händler sein. Ab da müssen sie nämlich beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem Nachhaltigkeitsbericht. Besonderes Augenmerk legen die EU-Regularien dabei auf die Einhaltung von Sozialstandards. Das zeigt sich allein daran, dass sich vier der zehn ESRS mit sozialen Aspekten befassen. Was es mit ihnen konkret auf sich hat und wie Sie diese in der Praxis erfüllen, erfahren Sie in Teil 3 der ASR-Serie zu „Nachhaltigkeit im Autohaus“. |
Kleines Fresh-Up: Wie war das mit der CSRD und den ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Inhalte, über die Ihr Unternehmen ‒ so es von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht lt. CSRD betroffen ist ‒ informieren muss. Oberstes Ziel ist die Verständlichkeit, Relevanz, Überprüf- und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen. Die ESRS sind also konkret auf die Anforderungen der CSRD angepasst und von allen berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.
Konkret umfassen die ESRS zehn Hauptstandards aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance; vier davon beschäftigen sich mit dem Bereich Soziales, genauer gesagt mit den sozialen Aspekten nachhaltigen Wirtschaftens.
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