26.06.2023 · Nachricht · Corporate Social Responsibilty
Hinweisgeberschutzgesetz: Am 02.07.2023 in Kraft getreten
| Seit 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Betriebe ab 250 Beschäftigten müssen seitdem interne Hinweisgebersysteme einrichten. Für Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitern sieht das Gesetz eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17.12.2023 vor. |
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