· Fachbeitrag · Datenschutz
Datenvernichtung im Autohaus und Kfz-Betrieb: Darauf kommt es in der Praxis an
von RAin Heike Mareck, externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund
| Bedeutet Datenvernichtung in Ihrer Autohaus oder Kfz-Betrieb, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt ‒ seit Inkrafttreten der DSGVO ‒ mit dem Thema beschäftigen. Sie sollten z. B. ein Konzept für eine datenschutzgerechte Vernichtung erstellen und Verträge mit Datenentsorgern prüfen. Damit können Sie Bußgelder und Ärger vermeiden. |
Vorgehensweise bei Datenvernichtung
Vielen Inhabern bzw. Geschäftsführern von Autohäusern oder Kfz-Betrieben ist zwar bewusst, dass sie nicht mehr benötigte vertrauliche Unterlagen datenschutzgerecht entsorgen oder vernichten müssen. Wie sie dabei genau vorgehen müssen, ist ihnen aber häufig unklar.
Stellen Sie sich daher zunächst folgende Fragen:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig