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  • 25.06.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Bei Arbeitsunfähigkeit Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

    | Ihr Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. |