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  • · Nachricht · Elektromobilität

    Ladesäulen für E-Fahrzeuge: Gesetzgeber sorgt für Mehrangebot

    | Welche Gründe sprechen gegen den Kauf eines E-Autos? Auf diese Frage haben in einer Umfrage aus dem Jahr 2020 21,6 Prozent angegeben, dass zu wenige Ladesäulen verfügbar seien (Quelle: Statista 2021). Dieses Argument können Sie im Verkaufsgespräch entkräften. Das Angebot an Ladesäulen wird nämlich steigen. Hintergrund ist das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“. |

     

    Das Gesetz, dessen Entwurf der Bundesrat bereits zugestimmt hat, sieht vor, dass derjenige, der ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut, künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen muss. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden soll die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen gelten. Mindestens jeder dritte Stellplatz muss dann mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein, zusätzlich muss ein Ladepunkt errichtet werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Entwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“, asr.iww.de → Abruf-Nr. 221029
    • Beitrag „Wallboxen werden weiterhin gefördert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 47187085
    Quelle: ID 47260732